Keine Rechtsdienstleistungen. Keine GmbH-, AG-, SA- oder US-Gesellschaftsgründung. Keine L-1-, E-2-, EB-5- oder O-1-Visa-Begleitung. Keine US-Steuerstrukturierung, Transferpreisarbeit, FATCA-Analyse oder deutsch-amerikanische, österreichisch-amerikanische, schweizerisch-amerikanische oder liechtensteinisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommens-Prüfung. Keine US-Bankeinführungen. Keine regulatorische Lizenzierung, FDA-Einreichungsvorbereitung, OSHA-, EPA- oder CE-Kennzeichnungsarbeit. Keine treuhänderische Tätigkeit. Keine IP-Anmeldung oder Vertragsentwurfsarbeit. Keine US-Personalvermittlung oder Executive Search. Keine M&A-Beratung. Keine FINMA-regulierte Tätigkeit.
Diese gehören zu DACH-Kanzleien, die auf länderübergreifenden DACH- und US-Eintritt spezialisiert sind, zu US-Kanzleien auf der amerikanischen Seite und zu Regulatorik-Beratern, die US-Maschinensicherheit, US-Medizinprodukte, US-Pharma, US-Bundes-Cyber, US-Bahn und US-Produkthaftungspfade bearbeiten.